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VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinweise für eine individuelle Diskriminierung ; Prüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Ausgangsbehörde; Eingang der Stellungnahme des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96
- BVerwG, 06.07.2001 - 7 B 165.00
- BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 17.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …
Auszug aus VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96
Ein rechtlich betroffener Dritter kann jedoch die behördliche Feststellung im Rahmen eines vom Berechtigten erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Rechtsbehelf angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1998 - 7 C 32/97 -, BVerwGE 106, 310 m.w.N.).Soweit der Widerspruchsbescheid - wohl - auch die abstrakte Berechtigtenfeststellung der Beigeladenen zu 1. und 2. wiederhergestellt hat und sich damit andere Ansprüche als die von der Klägerin angegriffene und nur anzugreifende Rückübertragung in natura hieraus ergeben könnten, bleiben sie von diesem Urteil unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1998 - 7 C 32/97; BVerwGE 106, 310).
- BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine …
Auszug aus VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96
Der Schädigungstatbestand der unlauteren Machenschaften erfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muss zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (vgl. BVerwGE 102, 89 [BVerwG 26.09.1996 - 7 C 61/94]). - BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 58.98
Auszug aus VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96
Sie beginnt, wenn die Behörde positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erlangt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.1998 - 7 B 58/98 - m.w.N.). - VGH Bayern, 30.06.1994 - 26 B 93.835
Auszug aus VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96
Zuständig für eine Rücknahme nach Bestandskraft bleibt die Behörde, welche die Zuständigkeit hätte, einen solchen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. BayVGH Urt. v. 30.6.1994 - 26 B 93.835), also die Ausgangsbehörde.